Temporär keine Laptops zu verleihen!
Vorübergehend können wir leider keine Laptops verleihen. Änderungen werden hier mitgeteilt.
Leihlaptops
Der AStA verleiht in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung und dem Lehrstuhl von Herrn Prof. Schulz 25 verfügbare Leihlaptops an Studierende der TUM, die du für deine Studienarbeiten nutzen kannst. Die Geräte sind explizit für Studienarbeiten und nicht als kurzzeitiger Ersatz für defekte Privatgeräte gedacht.
- Wer: Studierende, die einen Laptop aus studienrelevanten Gründen benötigen, zum Beispiel für Semester-, Master-, Bachelor- oder anderweitige Arbeiten.
- Voraussetzung: Du hast selbst keinen (funktionierenden) Laptop und bekommst durch deinen betreuenden Lehrstuhl keinen zur Verfügung gestellt. Die Bestätigung des Betreuers genügt.
- Leihdauer: Für eine Abschlussarbeit (oder vergleichbar, wie z.B. Semesterarbeiten) erhält man den Laptop für 6 Monate. Für andere Arbeiten (z.B. Seminararbeiten) gibt es den Laptop zunächst für 3 Monate. Diese Fristen können bei Bedarf einmalig um 3 Monate verlängert werden.
- Kaution: 200€
- Kontakt bei Fragen: Schreib eine Email an leihlaptops@fs.tum.de
Ablauf
Du erfüllst die Voraussetzungen, benötigst und möchtest einen Laptop? Im Folgenden erklären wir dir den Weg zu deinem Leihgerät:
- Antrag: Du füllst, gemeinsam mit deinem betreuenden Lehrstuhl, den Antrag für einen Leihlaptop aus und lässt ihn uns am besten eingescannt per E-Mail an leihlaptops@fs.tum.de zukommen.
- Wir akzeptieren den Antrag: Wenn die Bewerbung den Kriterien entspricht, geben wir dir per Mail Bescheid und leiten die Information, dass du einen Laptop bekommst, an den Lehrstuhl für Rechnertechnik und Rechnerorganisation von Prof. Schulz (Scool of Computation, Information and Technology) weiter.
- Kaution bezahlen und Laptop abholen
Du vereinbarst mit Herrn Obermeier einen Termin zum abholen des Gerätes. Bring zu diesem die Kaution von 200€ in Bar mit, sowie deinen Personalausweis und deinen Studentenausweis.
Das Abholen läuft dann folgendermaßen ab:- Du holst bei Herrn Obermeier eine Einzahlungsanordnung ab
- Mit dieser gehst du zur Zahlstelle der TUM und zahlst die Kaution dort ein und bekommst dafür eine Quittung.
- Mit dieser Quittung gehst du zurück zu Herrn Obermeier und bekommst dort deinen Laptop. Hier musst du dann den endgültigen Leihvertrag unterschreiben.
Rechtliches
Zu den folgenden Dingen sind inzwischen immer wieder Fragen aufgetaucht:
- Vertrag: Der Leihvertrag wird erst im Anschluss an unser Okay direkt mit dem Lehrstuhl Lehrstuhl für Rechnertechnik und Rechnerorganisation von Prof. Schulz der Fakultät Informatik abgeschlossen.
- Versicherung/Verantwortung: Die Leihlaptops sind nicht versichert. Geht der von dir geliehene kaputt, musst du für den entstandenen Schaden aufkommen.
- Umfang der Haftung: Mit Zustandekommen des Leihvertrages wird festgeschrieben, wie viel der Laptop zu diesem Zeitpunkt wert ist (anfänglich 1000 €). Verlierst du den Laptop oder geht er dir kaputt, bist du verpflichtet, für diese Summe (bei Verlust) oder für den Reparaturpreis einzustehen.
- Alle weiteren Regelungen kannst du auch im Mustervertrag nachlesen.
Diese Verpflichtungen mögen im ersten Moment hart erscheinen. Doch da von dir keinerlei Leihgebühr verlangt wird, ist eine entsprechende Versichung nicht zu realisieren. Allerdings springt in solchen Situation deine Haftpflichtversicherung ein, sofern du oder deine Eltern eine abgeschlossen haben.