Akkreditierung

Die Akkreditierung ist ein Gütesiegel für studentische Gruppen, welche eine Reihe an wichtigen Kriterien erfüllen. Als Resultat der Akkreditierung erhalten Gruppen diverse Vorteile.

Vorteile der Akkreditierung

Akkreditierte studentische Gruppen genießen folgende Vorteile:

Nicht-Vorteile der Akkreditierung

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der Akkreditierung.

  • Geldmittel
  • Raumbuchungen an der TUM
    • Räume können gemietet werden. Bitte beachtet das Formular „Selbstauskunft“ des TUM Center for Study and Teaching, durch welches eine Mietkostenbefreiung geprüft werden kann. Mietnebenkosten müssen dennoch gezahlt werden.
    • Eine Akkreditierung kann für die Mietkostenbefreiung förderlich sein, ist aber nicht zwingend notwendig.
  • Raumbuchungen in den StudiTUMs

Voraussetzungen zur Akkreditierung

Diese Beschreibung ist zwecks Lesbarkeit abgeändert. Wirksam ist der Beschluss vom 29.11.2016 in Verbindung mit der Änderung vom 08.07.2021.

Inhaltliche Leitlinien

Um akkreditiert zu werden, sollten Hochschulgruppen:

  • dem Allgemeinwohl zu Gute kommen (Hilfe für Bedürftige etc.)
  • das Studienleben auf dem Campus oder außerhalb dessen bereichern und/oder
  • den Studierenden inhaltliche Themen bieten, die mit Studiengängen an der TUM zu tun haben

Formelle Anforderungen

  • Bewerbungen müssen ausführlich genug sein, um eine inhaltliche Diskussion zu ermöglichen
  • Gruppen müssen mindestens fünf Mitglieder haben, die an der TUM immatrikuliert sind
  • Gruppen müssen einen gemeinnützigen Zweck vorweisen
  • Gruppen müssen sich den Studierenden der TUM präsentieren und Öffentlichkeitsarbeit leisten; sie dürfen nicht nur gruppenintern wirken. Insbesondere sollte es mindestens eine Veranstaltung im Semester geben, die die Gruppe ausrichtet oder an der die Gruppe mit Außenwirkung teilnimmt (z.B. Infostand, Konzert, Party, …).

Gruppen dürfen nicht:

  • Ideologien missionieren oder explizit fördern
  • Religionen missionieren oder explizit fördern
  • Einzelpersonen oder Gruppen sowie deren Gedankengut diskriminieren
  • Extremistische Positionen vertreten
  • Durch extremistische oder extremistisch beeinflusste Organisationen beeinflust werden
  • Durch Organisationen mit zweifelhafter Verfassungstreue beeinflusst werden

Weiteres

  • Gruppen müssen ihre Finanzen nicht offenlegen.
  • Es gibt keine empfohlene Rechtsform. Viele Hochschulgruppen sind als eingetragene Vereine organisiert, andere haben überhaupt keine Rechtsform. Auch Zwischenstufen kommen vor: es gibt akkreditierte Lokalkomitees von größeren Vereinen sowie akkreditierte Projektgruppen, die Teil eines Vereins sind.

Verfahren zur Akkreditierung

Über die Akkreditierung beschließt der Fachschaftenrat (FSR) der TUM. Alle Studierende der TUM können einen Antrag auf Akkreditierung über die Wikiseite stellen. Die Antragsfrist beträgt 8 Tage vor der jeweils nächsten Sitzung des Fachschaftenrates (Sitzungstermine hier). Nach Absenden des ausgefüllten Formulars werdet ihr kontaktiert. Falls es Fragen gibt, wendet euch bitte an das Hochschulgruppenbeauftragtentum.

Gruppen müssen sich inhaltlich im FSR vorstellen, um aufgenommen zu werden. Dazu kann eine kurze Präsentation (ca. 5–10 min) hilfreich sein.

Der FSR kann Gruppen ohne Begründung ablehnen. Eine Akkreditierung kann jederzeit durch den FSR entzogen werden; der Vorsitz hat zusätzlich die Möglichkeit, diese bis zur nächsten Sitzung des FSRs vorläufig zu entziehen.

Pflichten akkreditierter Hochschulgruppen

Akkreditierte Hochschulgruppen müssen weiterhin den Voraussetzungen zur Akkreditierung entsprechen. Dies wird mindestens einmal jährlich überprüft: zu einem Zentraltermin (30. September) müssen akkreditierte Hochschulgruppen jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht vorlegen. Bei Versäumung dieses Termins werden Akkreditierungen in der Regel entzogen.

Der studentischen Vertretung gegenüber sollte stets eine E-Mail-Adresse, der aktuelle Namen der Gruppe sowie eine juristisch verantwortliche Person (z. B. einen Vereinsvorstand) bekannt sein. Hochschulgruppen sollten diese Informationen bei Änderungen proaktiv an das Beauftragtentum schicken.

Ferner müssen Hochschulgruppen Änderungen der Rechtsform der Gruppe (Vereinsgründung, Satzungsänderung, Vereinsauflösung etc.) zeitnah an das Beauftragtentum kommunizieren.