StudiTUM-Förderung

Akkreditierte studentische Gruppen können sich seit 2019 für eine Förderung durch die TUM bewerben. Geförderte Gruppen erhalten Lagermöglichkeiten und Raumbuchungsrechte in den StudiTUM-Häusern.

Diese Förderung wird aus Studienzuschüssen finanziert. Für Gruppen fallen keine Kosten an, weshalb die Förderung auch für Gruppen ohne Rechtsform attraktiv ist.

Die Bewerbung erfolgt über ein Formular auf unserer Wiki-Seite und öffnet jeden Februar.

Bewerbungen werden von einer Kommission aus studentischen Vertretern und Mitarbeitern der TUM evaluiert und die verfügbaren Plätze vergeben. Der Förderzeitraum läuft vom 1. April bis zum darauffolgenden 31. März.

Die StudiTUM-Förderung ist kein Bestandteil der Akkreditierung

  • Die Akkreditierung ist eine Voraussetzung für die StudiTUM-Förderung. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für die StudiTUM-Förderung muss eine Gruppe bereits akkreditiert sein
  • Die StudiTUM-Förderung ist ein separater Status mit eigenem Bewerbungsverfahren, in welches mehr Kriterien einfließen als bei der Akkreditierung
    • Für die StudiTUM-Förderung gibt es nur einen Bewerbungszeitraum im Jahr (die Akkreditierung kann laufend beantragt werden, muss aber auf einer Sitzung des Fachschaftenrats beschlossen werden)
  • Die StudiTUM-Förderung ist auf ein Jahr befristet und bedarf zum Beibehalt einer jährlichen Bewerbung (die Akkreditierung ist unbefristet, wird aber in der Regel entzogen, wenn der Rechenschaftsbericht nicht rechtzeitig eingereicht wird)

Anweisungen für geförderte Hochschulgruppen

Gruppen, welche die StudiTUM-Förderung im StudiTUM-Förderverfahren erhalten haben, können mithilfe der Anweisungen in der SV-Wiki Räume buchen.

Bei Fragen zu Rollcontainern kann sich an das StudiTUM-Beauftragtentum oder das Hochschulgruppenbeauftragtentum gewandt werden.

Vorteile

  • Zugriff auf einen verschließbaren Rollcontainer in einem StudiTUM-Haus
  • Raumbuchungsrechte (via TUMOnline) in allen StudiTUM-Häusern

Verfahren

Diese Beschreibung ist zur besseren Abbildung der gelebten Praxis gekürzt und abgeändert. Wirksam ist das beschlossene Verfahren vom 30.01.2020.

  • Zu einem Termin im Februar wird das Bewerbungsformular für bereits akkreditierte Gruppen freigeschaltet.
  • Die vom Fachschaftenrat und TUM-Verwaltung besetzte Kommission behandlet Anträge und wählt eine vordefinierte Anzahl an Gruppen aus.
    • Gruppen, die noch nie eine StudiTUM-Förderung erhalten haben, werden auf bis zu fünf Plätzen priorisiert.
  • Zusätzlich zu Rückfragen per E-Mail können Gruppen dazu aufgefordert werden, sich der Kommission mit einer Präsentation und anschließender Fragerunde vorzustellen.
  • Die Liste an Gruppen wird von dem Fachschaftenrat beschlossen. Dieser kann Gruppen von der Liste streichen.

Ein Nachrücken ist explizit ausgeschlossen.