FAQ in der Prüfungsphase

Die Planung und Durchführung einer Prüfung, insbesondere für mehrere hundert Studierende, ist eine große Herausforderung und verlangt abgesehen von Erstellen und Korrigieren einiges an Organisation und Koordination. Die Raumsituation, Prüfungsordnungen und das Urheberrecht sind nur ein paar der Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Planung für einen Prüfungszeitraum bereits ein Semester vorher beginnen muss. Wir werden versuchen hier die wichtigsten Fragen zu Prüfungen im Allgemeinen zu beantworten und auch die verbreitetsten Irrtümer aufzudecken.

Grundlegend für die hier beschriebenen Informationen ist die ALLGEMEINE PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO). Die jeweiligen Fachprüfungsordnungen (FPSO), aktuelle Fassungen gibt es auf den Seiten eurer Fakultät oder Fachschaft, gelten hierzu ergänzend. Zusätzlich gibt es von der Rechtsabteilung Rechtliche Anforderungen und Empfehlungen zur Prüfungseinsicht. Dazu werden wir, wenn nötig, auf die aktuelle Rechtslage und einschlägige Entscheidungen verweisen. Wir können leider keine Garantie auf die uneingeschränkte Richtigkeit der hier gegebenen Antworten geben. Gültig ist immer die zu Beginn eures Studiums gültige Satzung und die aktuelle Gesetzeslage. Bitte verweist daher bei eventuellen Beschwerden nicht auf diesen FAQ, sondern lest an entsprechender Stelle selbst nach und erkundigt euch bei eurer Fachschaft.

Die APSO kennt "Klausuren, sonstige schriftliche Leistungen und mündliche Prüfungen, sonstige mündliche Leistungen sowie sportpraktische und zeichnerische Prüfungen. Bei einer in Form einer Gruppenarbeit erbrachten Prüfungsleistung muss der Beitrag des einzelnen Studierenden deutlich erkennbar und bewertbar sein." Weitere mögliche Prüfungsarten, wie Laborleistungen, Übungsleistungen (ggf. Testate), Berichte, Projektarbeiten, Präsentationen, Lernportfolios und wissenschaftliche Ausarbeitungen können aus dem Modulkatalog der jeweiligen FPSO hervorgehen. Dort muss die jeweilige Prüfungsart festgelegt sein.

"Die Termine der Prüfungen aus den einzelnen Modulen mit Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Prüfenden und die Prüfungsorte sind mindestens 14 Tage vor dem jeweils fälligen Prüfungstermin in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ein kurzfristig aus zwingenden Gründen notwendig werdender Wechsel des Prüfenden, Prüfungstermins oder Prüfungsortes ist zulässig; er ist unverzüglich in der vorbezeichneten Weise bekannt zu geben." Ein zwingender Grund ist es beispielsweise, wenn der Prüfungsraum nicht für einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf geeignet ist, etwa wenn es reinregnet.

Wenn du zu einer Prüfung nicht erscheinst, gilt sie als abgelegt und nicht bestanden. Sie wird dann mit 5,0 bewertet. Jede Prüfung, zu der du angemeldet warst, wird in deinem Kontoauszug aufgeführt, auch wenn sie nicht bestanden ist. In deinem Transcript of Records, der später deinem Abschlussdokument angehängt wird, tauchen diese Prüfungen nicht auf.

Auch in Auslands- oder Praxissemestern kannst du an Prüfungen der TUM teilnehmen. Bei Urlaubssemestern ist nur die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen gestattet.

Beurlaubungssemester zählen grundsätzlich nicht als Fachsemester. Dies gilt auch bei Beurlaubungen wegen Auslandssemester oder Praktika außerhalb der Hochschule. 

Du kannst allerdings nach einem Beurlaubungssemester einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen stellen, die du während der Beurlaubung erbracht hast – z.B. an einer anderen Hochschule oder in einem Praktikum. Wenn Leistungen in einem Umfang von mindestens 30 Credits anerkannt werden, erfolgt eine Höherstufung im Fachsemester; ab 22 darüber hinausgehenden Credits wird ein weiteres Semester angerechnet (siehe https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/beurlaubung bzw. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-93).

Schriftliche Prüfungsleistungen, die als nicht bestanden bewertet werden sollen, werden von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet; mündliche Prüfungen sind mindestens von einer Prüferin oder einem Prüfer und einer sachkundigen Beisitzerin oder einem sachkundigen Beisitzer durchzuführen (siehe §84 Abs. 3 Satz 10 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-84).

Wie mehrere Modulteilprüfungen genau verrechnet werden ist im Modulkatalog der jeweiligen FPSO geregelt. Nur in Ausnahmefällen ist es zulässig, dass jede Modulteilprüfung einzeln zu bestehen ist. Auch das muss in der FPSO geregelt sein.

Leider gibt es an der TUM keine verbindliche Regelung wie schnell eine Prüfung korrigiert sein muss. Durch eine langsame Korrektur darf es aber nicht zu einer Studiumsverzögerung kommen. Die Grenze dafür ist fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn des neuen Semesters.

Abgesehen von Grundlagen- und Orientierungsprüfungen können Prüfungen an der TUM so oft wiederholt werden, bis man sie bestanden hat. Eine Grenze bildet aber die Studienfortschrittskontrolle. Die Studienfortschrittskontrolle schreibt dir vor, wie viele Credits du zu einem bestimmten Zeitpunkt deines Studiums erreicht haben musst: In der Regel 30 ECTS nach dem 3. Semester, 60 nach dem 4. usw., liegst du darunter wirst du unter Umständen exmatrikuliert. In der Regel wird eine Prüfung jedes Semester einmal angeboten oder im gleichen Semester kurz vor neuem Semesteranfang eine Nachholfprüfung. Natürlich kannst du versuchen, in der Einsicht noch den ein oder anderen Punkt zu finden.

Ja, den kann man ganz einfach per E-Mail beim jeweiligen Dozenten anfordern.

Dir muss die Möglichkeit eingeräumt werden deine Klausur zu kopieren. Dies kann beispielsweise durch Abfotografieren, aber auch gegen Kostenersatz durch eine Kopie am Lehrstuhl geschehen. Dass die Prüfungsaufgabe in Zukunft nicht mehr verwendet werden kann, zählt nicht als Argument um eine Kopie zu verweigern.

Die Prüfungsaufgaben fallen unter das Urheberrecht des jeweiligen Prüfungsstellers. Eine Veröffentlichung dieser ist nicht gestattet. Der Lehrstuhl kann entsprechende Vorkehrungen treffen um eine Veröffentlichung zu verhindern. Korrekturanmerkungen fallen auch darunter. Der Urheber deiner Antwort bist du selbst. Weitere Informationen zum Ablauf von Prüfungen und der Prüfungseinsicht 

Mängel im Prüfungsablauf sind unverzüglich, während bzw. nach der Prüfung der Aufsicht zu melden und zu protokollieren. Fällt der Fehler erst nach der Prüfung auf, wendet man sich an den Prüfungsausschuss, der dem jeweiligen Fehler dann am Ende der Prüfungszeit nachgeht. Oft ist es einfacher und schneller, wenn man bei der Einsicht den Fehler der Aufsicht meldet und um Nachkorrektur beim Prüfer bittet und sich erst danach an den Prüfungsausschuss wendet.

Nicht immer steckt hinter der Angst vor einer schweren Prüfung gleich echte Prüfungsangst. Häufig kann bereits der Austausch mit anderen Kommilitonen oder eine andere Lernstrategie den Unterschied ausmachen. An der TUM gibt es mit ProLehre ein breites Angebot auch für Studierende um Lernen zu lernen. Andererseits ist Prüfungsangst ein reales Problem, das nicht nur den Studienfortschritt sondern das ganze Leben negativ beeinflussen kann. Wenn du solche Probleme bei dir oder einem Kommilitonen bemerkst, scheue dich nicht davor frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine erste Anlaufstelle ist hier die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks. 

Das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung ist nicht zu unterschätzen. Bei Pflichtmodulen bedeutet das, dass der Studiengang nicht bestanden wurde und du ohne deinen angestrebten Abschluss exmatrikuliert wirst. Daher ist es sehr wichtig, dass du dir frühzeitig Hilfe holst und dir, wenn nötig, auch Alternativen für deinen weiteren Weg suchst. Eine erste Anlaufstelle bietet hier deine Studienfachberatung. Wenn du an einen Studiengangswechsel denkst, kann dir die allgemeine Studienberatung weiterhelfen. Trotzdem solltest du die Flinte nicht zu schnell ins Korn werfen, und deswegen: lernen, lernen, lernen…


Wir  können hier natürlich nur einen kleinen Teil der Fragen abdecken, die bei einer Prüfung auftreten können. Wir hoffen aber, dass wir euch damit etwas weiterhelfen konnten. Wenn ihr wissen wollt, wie die APSO oder die FPSO eigentlich entsteht, schaut bei eurer Fachschaft oder dem AStA vorbei, denn studentische Vertreter sind bei der Erstellung miteingebunden.

Ganz wichtig ist, auch wenn's mal etwas schwieriger wird: Don't panic!