Pressemitteilungen
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Tarifverträge für studentische Beschäftigte
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Pressemitteilung
Wir, die Studentische Vertretung der Technischen Universität München, unterstützen die Forderungen der Initative TVStud.
Hierzu trifft man sich am 20. November 2023 in München um 11 Uhr am Finanzministerium Ludwigstraße, von dort aus geht der Demozug über Briennerstraße und Karolinenplatz zur Mensa in der Arcisstraße 21. Von 12 bis 13 Uhr wird vor der Mensa dann die Kundgebung stattfinden.
Nachdem am 2./3.11. der zweite Verhandlungstermin der bundesweiten Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag der Länder ergebnislos gescheitert ist, rufen die Gewerkschaften die Beschäftigten der Münchner Hochschulen am 20. November zu einem gemeinsamen Streiktag auf.
Der Streiktag fällt mit dem Hochschulaktionstag eines breiten Bündnisses zusammen, welches sich für mehr finanzielle Sicherheit von Studierenden und eine Ausfinanzierung der Hochschulen einsetzt. Studierende und Beschäftigte führen im Rahmen des Aktionstags ihre Aktivitäten zusammen.
Aussagen wie "BAföG und Eltern sollten das Studium finanzieren, nicht die Arbeit an einer Hochschule. Außerdem ist es doch auch eine Ehre, an einer Hochschule arbeiten zu dürfen" von Hartmut Vorjohann (CDU), Erster Stellvertreter des Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Staatsminister der Finanzen Sachsen verkennen die Realität der Studierenden. 2/3 müssen neben dem Studium arbeiten, um sich das Auskommen zu sichern. Davon arbeiten 18 % als studentische Hilfskräfte an einer Hochschule, weitere 21 % in einer anderen Einrichtung - der Staat ist also der größte Arbeitgeber für Studierende. Gerade einmal 11 % der Studierenden erhalten BAföG, die wenigsten davon den Höchstsatz. Das Gehalt aus der studentischen Beschäftigung ist die wichtigste Einkommensquelle. Wer keine finanzielle Unterstützung von seinen Eltern bekommt, muss oftmals mehreren Jobs nachgehen. Was wir brauchen, sind mehr finanzielle Sicherheit und regelmäßig steigende Löhne. Hierfür sind Tarifverträge da. [1]
Forderungen des TVStud sind:
- Einheitliche Tarifverträge für studentische Beschäftigte
- Jährliche Lohnerhöhungen und Anbindung an die Lohnsteigerungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L)
- Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten
- Einhaltung von Mindeststandards sowie transparent und klar kommunizierte, einheitliche Regelungen zu Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Sicherstellung der studentischen Mitbestimmung durch demokratische Teilhabe in Personalräten
Weitere Informationen findet man auf der Webseite des Bündnisses https://hochschulaktionstag.de/ und auf der Seite zu TVStud https://tvstud.de/.
[1] Zahlen aus Hopp, Marvin/ Hoffmann, Ann-Kathrin/ Zielke, Aaron/ Leslie, Lukas/ Seeliger, Martin (2023): Jung, akademisch, prekär. Studentische Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen: eine Ausnahme vom dualen System regulierter Arbeitsbeziehungen. 2. überarbeitete Fassung. Bremen: iaw. verfügbar unter iaw.uni-bremen.de/f/b1d9874527.pdf, Seite 19f.