Vor rund zwei Monaten haben wir als Studierendenvertretungen der HM, der LMU und der TUM gemeinsam in der Pressemitteilung "Keine Waffen an Hochschulen und Universitäten" ein Waffenverbot an unseren Hochschulen gefordert. Anlass war, dass ein Studierender an der LMU eine Waffe mit in einer Vorlesung führte.
Nun steht auch für die TUM endlich die PDF-Version der neuen Hausordnung zur Verfügung. Es heißt in §3 (5): "Das Führen von Waffen und gefährlichen Gegenständen i. S. d. §1 WaffG, auch wenn sie nach dem WaffG behördlich genehmigt oder erlaubnisfrei geführt werden dürfen, sowie von brennbaren und explosiven Stoffen ist verboten." Weiter heißt es "Hiervon ausgenommen sind Waffen sowie gefährliche Gegenstände, welche zur Ausführung der Diensttätigkeit notwendig und von der zuständigen Dienstbehörde genehmigt sind."
Wir freuen uns, dass nun auch bei uns die Hausordnung angepasst wurde und das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes untersagt ist.
Die neue Hausordnung könnt ihr über den Dienstleistungskompass oder direkt hier finden.