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TUM-Präsident Herrmann fordert Aufhebung der Zweckbindung von Studiengebühren und verteidigt diese als pädagogische Maßnahme – Studierende empört
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Pressemitteilung
Die Studierenden der Technischen Universität München reagieren auf die Aussagen von Präsident Wolfgang A. Herrmann gegenüber der Süddeutschen Zeitung vom Freitag mit Unverständnis und Empörung. Herrmann hatte dafür plädiert, die Zweckbindung, dass Studiengebühren nur zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden dürfen, aufzuheben. Zuvor hatte bereits Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer angekündigt, die Studiengebühren auf den Prüfstand stellen zu wollen, da 100 Mio. Euro ungenutzt auf den Konten der Hochschulen liegen. Herrmann machte hierfür die strenge Reglementierung zur Vergabe der Studiengebühren verantwortlich und untermauerte anschließend gegenüber dem Deutschlandradio seine Forderung nach dem Festhalten an den Studiengebühren in Bayern. Er betonte dabei den pädagogischen Effekt durch die Studiengebühren, der wesentlich sei, damit die Studierenden auch funktionieren und ihr Studium wertschätzen, denn, so Herrmann: "Was nichts kostet, ist nichts wert."
Franziska Traube, Referentin für Hochschulpolitik der studentischen Vertretung der TU München, ist über die Äußerungen Herrmanns entsetzt. "Es kann nicht sein, dass Studiengebühren als erzieherische Maßnahme eingesetzt werden, um die Studierenden damit in voller Absicht unter Druck zu setzen. Dies ist unmenschlich – Professor Herrmann sollte einmal darüber nachdenken, dass vor allem diejenigen unter der zusätzlichen Belastung leiden, die sich ein Studium ohnehin nur schwer leisten können."
Auch die Forderung Herrmanns, die Zweckbindung aufzuheben, empört die Studierenden. "Professor Herrmann gesteht damit ein, dass die Studiengebühren nicht vollständig zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden können. Die Konsequenz kann aber nicht die Aufhebung dieser Zweckbindung sein. Vielmehr müssen die Studiengebühren abgeschafft oder zumindest gesenkt werden," sagt Sebastian Koch, Vorsitzender des Fachschatenrates der TU München. Das Bayerische Hochschulgesetz gibt den Hochschulen die Möglichkeit, die Höhe der Studiengebühren in einem vorgegebenen Rahmen – für Universitäten zwischen 300 und 500 Euro pro Semester – selbst festzulegen. An der TU München läuft derzeit ein Verfahren zur Evaluation der Studienbeitragshöhe. "Die Finanzierung der Grundausstattung der Hochschulen ist Aufgabe des Staates und darf nicht durch sozial selektive Studiengebühren erfolgen", so Koch weiter, "Dies muss auch bei der Festlegung der Höhe der Gebühren berücksichtigt werden."
Ministerpräsident Seehofer, der am vergangenen Mittwoch forderte, die Studiengebühren auf den Prüfstand zu stellen, ruderte unterdessen zurück und behauptete, lediglich die Verwendung überprüfen zu wollen. Ari Wugalter, studentischer Vertreter im Senat der TU München, findet dies lächerlich. "Wer eine Überprüfung fordert, muss auch offen für das Ergebnis sein. Wenn man ungeachtet der Verwendung an den Studiengebühren festhält, betrügt man die Studierenden und sich selbst," meint Wugalter.
Ebenfalls am Freitag hatte sich Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch in einem Interview der SZ zu Studiengebühren geäußert. "Ich brauche die Studienbeiträge, um die Bedingungen an den Hochschulen zu verbessern", so Heubisch. "Die Forderung von Professor Herrmann widerlegt den Staatsminister", entgegnet Studierendenvertreter Sebastian Koch, "Zweifelsohne brauchen die Hochschulen Geld. Allerdings nicht zur Verbesserung der Studienbedingungen, sondern zur Finanzierung der Grundausstattung." Die studentische Vertretung der TU München fordert daher die Abschaffung der Studiengebühren und eine hinreichende Finanzierung der Hochschulen durch den Freistaat.