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Studiengebühren an der TU München nicht gesenkt – Studierende enttäuscht
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Pressemitteilung
Die Studienbeitragssatzung der TU München schreibt fest, dass im Abstand von jeweils drei Jahren die Höhe der Studienbeiträge evaluiert und vom Senat beschlossen wird. Das Bayerische Hochschulgesetz sieht dazu vor, dass die Universitäten eine Studienbeitragshöhe zwischen 300 und 500 Euro pro Semester selbst festlegen können. Nachdem seit der Einführung der Studienbeiträge im Sommersemester 2007 an der TU München bisher der Höchstsatz von 500 Euro erhoben wurde, wäre eine erste Evaluation bereits 2010 fällig gewesen. Jedoch zögerte sich diese Evaluation sehr zum Unmut der Studierendenvertreter immer weiter hinaus und so konnte erst jetzt eine Entscheidung getroffen werden.
Die gestrige Entscheidung war allerdings alles andere als einstimmig. So votierten in der geheimen Abstimmung sechs Senatsmitglieder für eine Beibehaltung der Höhe von 500 Euro, während sich drei Senatsmitglieder für eine Senkung aussprachen. Die insgesamt neun Stimmen im Senat der TU München verteilen sich dabei auf fünf Vertreter der Professorenschaft, jeweils eine Vertreterin der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, die Frauenbeauftragte sowie einen Studierendenvertreter. Johannes Windmiller, Vertreter der Studierenden im Senat, dazu: "Es ist zwar immerhin ein Erfolg, dass wir zwei weitere Senatsmitglieder überzeugen konnten, dennoch sind wir enttäuscht, dass man unseren Argumenten nicht mehr Beachtung geschenkt hat."
Der Entscheidung vorausgegangen war ein langwieriges Evaluationsverfahren, welches ebenfalls von den Studierendenvertretern bemängelt wird. "Ziel hätte es sein sollen, bestehende Maßnahmen zu evaluieren und diese ebenso wie neue Ideen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu beurteilen. Leider wurde dies nicht umgesetzt", so Sebastian Koch, Vorsitzender des Fachschaftenrates der TU. Bei der Onlinebefragung der Studierenden wurde lediglich die Zufriedenheit der Studierenden abgefragt, nicht aber wie von den Studierendenvertretern gefordert die Bedeutsamkeit der Maßnahmen für den Studienerfolg. Auch bei der anschließenden Erstellung von Bedarfslisten durch die Studienbeitragskommissionen der einzelnen Fakultäten wurde in den meisten Fällen auf eine solche Betrachtung und eine entsprechende Priorisierung verzichtet. Stattdessen wurde in vielen Fällen eine Art Wunschzettel an Studienbeitragsmaßnahmen erstellt, ohne die mögliche Verbesserung der Studienbedingungen gegen die Kosten und die daraus resultierende Belastung für die Studierenden abzuwägen. "In jedem Unternehmen müssen Investitionen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden", so Koch weiter, "da sollte man von einer Universität, die sich die unternehmerische Universität nennt, doch dasselbe erwarten können."
Von Seiten der Hochschulleitung wurde die Entscheidung für 500 Euro damit begründet, dass die von den Fakultäten eingereichten Bedarfslisten in der Summe sogar einen noch höheren Bedarf ausgewiesen hätten. Dem widerspricht Ari Wugalter, studentischer Senator ohne Stimmrecht: "Erstens ergibt sich nach kritischer Betrachtung in vielen Fällen ein deutlich geringerer Bedarf und zweitens darf man die Zahlen nicht einfach addieren. Ansonsten müsste man das Geld umverteilen – von Fakultäten, die das Verfahren ernst genommen und einen geringeren Bedarf angemeldet haben zu denen, die nicht ernsthaft evaluiert sondern utopische Summen angegeben haben."
Die Studierenden zeigen sich insgesamt unzufrieden bis verärgert von der Entscheidung des Senats. "Zwei Drittel unserer Studierenden haben angegeben, dass sie Studiengebühren grundsätzlich ablehnen. Viele weitere fordern eine Senkung", so Senatsvertreter Johannes Windmiller, "Berücksichtigt man nur dieses Votum und die sozialen Konsequenzen von Studiengebühren, müsste man auf die untere Grenze von 300 Euro senken." Doch auch die eingereichten Bedarfslisten zeigen nach Ansicht der Studierendenvertretung, dass insbesondere vor dem Hintergrund noch vorhandener Rücklagen eine Senkung der Studienbeiträge auf zumindest 400 Euro pro Semester angemessen wäre. Dazu Fachschaftenratsvorsitzender Sebastian Koch abschließend: "Wir waren bereit, sowohl die Bedürfnisse der Studierenden als auch der Fakultäten zu berücksichtigen und sind enttäuscht, dass Hochschulleitung und Senat nur eine Seite betrachtet haben. Wir danken all jenen, die das Verfahren ernst genommen haben und werden uns über diese Entscheidung hinaus natürlich weiterhin für die Abschaffung der Studiengebühren einsetzen."
Die Studentische Vertretung der TUM setzt sich seit Jahren aktiv für die Abschaffung der Studiengebühren ein. Bis zur Abschaffung der Gebühren strebt sie eine möglichst sinnvolle Verwendung im Sinne der Verbesserung der Studienbedingungen an.