Satzungen und Rechtsangelegenheiten

Wenn man mit den Studierenden über das Thema Satzungen und Rechtsordnungen spricht, sind die meisten von uns wenig interessiert und meinen, dass dieses Thema kaum jemanden betrifft und nur etwas für Juristen ist.

Doch genau das Gegenteil ist der Fall!

Satzungen und Rechtsordnungen betreffen uns als Studierende jeden Tag wohl mehr als jedes andere Thema an unserer Universität. Im Laufe unseres Studiums hat jeder von uns mit zahlreichen Satzungen zu kämpfen. Schon bevor wir überhaupt an die TUM gekommen sind, müssen wir durch das Eignungsverfahren, welches in der Eignungssatzung unseres zukünftigen Studiengangs festgelegt ist. Die Immatrikulation regelt die Immatrikulationssatzung. Unser Studium organisiert sich nach der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor und Masterstudiengänge (APSO) und der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) und wenn wir irgendwann einmal promovieren wollen, ist in der Promotionsordnung geregelt, wie das geht.

Am allermeisten sind für uns die APSO und FPSO relevant, die jeder Studierende wenigstens einmal gelesen haben sollte.

In der APSO sind allgemeine Regelungen unser Studium betreffend festgehalten. Dies sind z. B. Modularisierung, Regelstudienzeit, Studienfortschrittskontrolle, Prüfungsformen und –verfahren oder auch Regelungen zu Modulnoten, Prüfungswiederholungen, Regelungen im Täuschungsfall etc..

In unseren FPSOs sind alle speziellen Regelungen für unser Studium enthalten. Dies sind insbesondere Regelungen zu Qualifikationsvoraussetzungen, Modularisierung und Sprache sowie Grundlagenprüfungen, Prüfungsanmeldung und -wiederholungen und Abschlussarbeiten sowie ggf. Regelungen zur Notenverbesserung. Außerdem finden wir in der FPSO alle Module mit Angaben zur Prüfung, die wir als Pflicht- oder Wahlpflicht im Laufe unseres Studiums belegen müssen. Auch die Eignungssatzung ist ein Teil der FPSO.

Am besten ihr schaut euch die APSO und eure FPSO mal selber an.
Die APSO findet ihr hier im myTUM-Portal.
Eure FPSO findet ihr in der Regel auf der Homepage eurer Fakultät.

Warum beschäftigen wir uns nun mit Satzungen?

Wegen der komplexen Regelungen in den Satzungen kommt es immer wieder vor, dass diese geändert werden müssen. Dies kann schon eine kleine Änderung an den Semesterwochenstuden eines Pflichtmoduls oder eine Umstellung im Studienplan sein. Oft kommt es vor, dass das Ministerium oder die Gerichte neue rechtliche Rahmen aufstellen, die eine Anpassung von Studienordnungen erforderlich machen, so z.B. bei den Multiple-Choice-Prüfungen. Nicht selten ist es aber auch der Fall, dass eine Fakultät merkt, dass eine Satzung in der Praxis nicht optimal funktioniert und sie diese daher anpassen will.

Wenn eine Satzung geändert wird, beschließt dies der Senat der TUM. Dort sind wir mit zwei Studierenden vertreten. Bevor eine Satzung allerdings im Senat abgestimmt wird, geben wir als studentische Vertretung eine Stellungnahme zu der Satzung ab. Dies geschieht stets in enger Abstimmung mit der jeweiligen Fachschaft, da diese am besten weiß, wo in dem jeweiligen Studiengang der Schuh drückt. In dieser Stellungnahme geht es vor allem darum, dass in der geänderten Satzung keine Regelungen enthalten sind, welche die Studierenden benachteiligen oder ihre Wahlfreiheit einschränken würden. Weiterhin prüfen wir, ob die Fachschaft in dem Prozess der Satzungserstellung frühzeitig und vollumfänglich eingebunden war.

Seit Anfang 2013 sind wir auch bei der Vorbesprechung der Satzungen für den Senat mit dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin für Studium und Lehre und der Rechtsabteilung dabei. Dies hat sich als sehr gute und effektive Lösung heraus gestellt, da in dieser Besprechung viele Unklarheiten schon im Vorfeld geklärt werden können und wir so ein Optimum an Mitsprache bekommen.

Wie ihr seht, ist das Thema Satzungen und Rechtsordnungen ein überaus spannendes Betätigungsfeld und eben nicht nur für Juristen von Interesse.

Interesse an diesem Thema oder weitere Fragen?

Wenn du weitere Fragen oder Interesse an diesem Thema hast, kannst du uns gern eine E-Mail an fsrvorsitz@fs.tum.de schicken oder komm einfach auf einer AStA-Sitzung vorbei.