Die Beitrags- bzw. Gebührenfrage
Rechtlich gesehen handelte es sich bei den 500 € pro Semester, die man von 2007 bis 2013 an der TUM für ein Studium entrichten musste, sofern man nicht unter die Befreiungstatbestände fiel, um Beiträge. An der TUM gibt es auch Studiengänge, für die Gebühren verlangt werden. Diese liegen jedoch weit über 500 €. Durch die Gebühren soll sich der Studiengang selbst finanzieren. Daher orientiert sich ihre Höhe auch an den Kosten des jeweiligen gebührenpflichtigen Studiengangs. Die Beiträge hingegen dienten laut Gesetz jedoch dazu, die Studien- und Lehrsituation insgesamt zu verbessern.
Warum wurde dann sowohl von Seite der Studierenden als auch von Seite der Politik so oft Beiträge und Gebühren für ein Studium unter dem Begriff „Studiengebühren“ zusammengefasst?
Der Begriff „Studiengebühren“ war der politische Begriff für die Studienbeiträge. Dabei sollte einerseits besser zum Ausdruck kommen, dass dieses Geld keine freiwillige Zusatzleistung darstellte, sondern tatsächlich eine verpflichtende Zahlung war, und andererseits, dass entgegen der gesetzlichen Regelung, das Geld nicht reiner Zusatz war, sondern an vielen Stellen die sogenannte „Grundausstattung“ direkt damit finanziert wurde. Der Begriff „Studiengebühren“ wurde deshalb vor allem in der Öffentlichkeit verwendet, um die eigene Position zu verdeutlichen.