Einführung der Studienbeiträge
Die Studienbeiträge wurden durch die CSU, die zum damaligen Zeitpunkt mit absoluter Mehrheit regierte, zum Sommersemester 2007 eingeführt. Von Seiten der Regierung hieß es damals, dass damit allein die Studienbedingungen verbessert werden sollten. Gleichzeitig wurde aber in Bayern ein harter Sparkurs gefahren, der insbesondere auch die Hochschulen traf. Dies führte bayernweit dazu, dass die Studienbeiträge an vielen Stellen nicht zur Verbesserung der Studienbedingungen verwendet wurden, sondern dazu, ein Studium überhaupt zu ermöglichen.
Hierzu gehörte die Anschaffung von Sitzgelegenheiten in den Seminarräumen, die Renovierung von Hörsälen, die Finanzierung von Pflichtveranstaltungen oder die Finanzierung von Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bei den Hochschul-Bibliotheken wurden durch die Gelder nicht die Bestände verbessert, sondern mit Mühe und Not der Status quo erhalten. Dennoch wurden auch tatsächliche Studienverbesserungsmaßnahmen aus den Studienbeiträgen finanziert.
Hierzu gehören etwa Tutorien, ein größeres Sprachkursangebot oder die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen in der Lehre für Dozentinnen und Dozenten. Zusammen mit der Einführung der Studiengebühren wurde gesetzlich ein paritätisches Mitspracherecht der Studierenden über die Gelder verankert. Das paritätische Mitsprachrecht, das den Studierenden die Hälfte der Stimmen in jeder Studienbeitragskommission, in der die Konzepte zur Verwendung der Gelder besprochen und abgestimmt wurden, sicherte, sollte die zweckmäßige Verwendung der Gelder im Sinne der Studierenden gewährleisten.
An der TUM bewährte sich diese Praxis vor allem auf Fakultätsebene, wo die Entscheidungen zumeist einstimmig getroffen wurden. Trotzdem handelte es sich nur um ein Mitspracherecht. Die Letztentscheidung über die Verwendung der Gelder lag immer noch beim Hochschulpräsidium, in welchem die Studierenden gar nicht vertreten sind. Bis zum Sommersemester 2012 machte das Hochschulpräsidium der TUM jedoch nur dann davon Gebrauch, wenn beispielsweise die Studierenden auf Fakultätsebene eine Maßnahme an ihrer eigenen Fakultät befürworteten, die allgemeine Studierendenvertretung jedoch dagegen war, da die Maßnahme zur Grundausstattung zählte.