§ 52a UrhG - ursprünglich geplante Änderungen zum 01.01.2017
Stand: 23.12.2016
Ab dem 01.01.2017 dürfen eventuell keine urheberrechtlich geschützten Schriftwerke mehr digital über Moodle oder Lehrstuhlwebsites verbreitet werden. Die Vergütung der Autoren wurde bis jetzt pauschal durch die Verwertungsgesellschaft Wort geregelt, diese möchte nun eine Einzelerfassung der Werke. Dem dazu ausgehandelten neuen Rahmenvertrag ist der Großteil der deutschen Universitäten nicht beigetreten.
Auf den folgenden Folien ist ein kleiner Überblick zu sehen, worum es bei dem Problem konkret geht und wie sich die Auswirkungen begrenzen lassen.
Neueste Informationen
Die Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben am 23. 12.2016 in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie die Pauschalvergütung bis Ende des Sommersemesters 2017 verlängern. Währenddessen wollen sie in einer Arbeitsgruppe eine Lösung für die Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke im Universitätsalltag erarbeiten.
Für uns heißt das: Es wird sich zumindest bis zum Ende des Sommersemesters nichts ändern und es brauchen absolut keine Lehrmaterialien aus Moodle oder von Lehrstuhlwebsites entfernt werden.
Link zur PM:
Folien zur Information
In dieser Präsentation könnt ihr einige Hintergrundinformationen finden. Sie ist auf dem Stand, dass urheberrechtlich geschützte Materialien zum 01.01.2017 nicht verbreitet werden dürfen, die Handlungsempfehlungen sind deshalb nicht mehr aktuell.
Diese Präsentation kannst du außerdem hier als .pdf herunterladen und weiterverteilen.
Links und weitere Informationen
- Offizielle Informationen der Universitätsbibliothek der TUM:
https://www.ub.tum.de/elearning-urheberrecht - Offizielle Informationen des Medienzentrums der TUM:
https://www.moodle.tum.de/mod/book/view.php?id=72833&chapterid=1226 - §52a des Urheberrechtsgesetzes (für Schriftwerke ab dem 01.01.2017 an der TUM nicht mehr anwendbar, da keine Vergütung bezahlt wird):
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html - Rahmenvertrag der VG Wort ab dem 01.01.2017 (Gilt nicht an der TUM, da von der TUM nicht unterschrieben):
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Rahmenvertrag52aUrhG_VGWORT_unterzeichnet.pdf - Pressemitteilung der HRK zur Entwicklung einer gemeinsamen Lösung:
https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-kmk-und-vg-wort-entwickeln-gemeinsame-loesung-zu-digitalen-semesterapparaten-4081/ - Urteil des Bundesgerichtshofs zur Vergütung nach §52a:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013-3&Seite=2&nr=63569&linked=pm&Blank=1 - Abschlussbericht der Uni Osnabrück zum Pilotprojekt Einzelerfassung:
https://repositorium.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251/2/workingpaper_02_2015_virtUOS.pdf