§ 52a UrhG - ursprünglich geplante Änderungen zum 01.01.2017

Stand: 23.12.2016

Ab dem 01.01.2017 dürfen eventuell keine urheberrechtlich geschützten Schriftwerke mehr digital über Moodle oder Lehrstuhlwebsites verbreitet werden. Die Vergütung der Autoren wurde bis jetzt pauschal durch die Verwertungsgesellschaft Wort geregelt, diese möchte nun eine Einzelerfassung der Werke. Dem dazu ausgehandelten neuen Rahmenvertrag ist der Großteil der deutschen Universitäten nicht beigetreten.

Auf den folgenden Folien ist ein kleiner Überblick zu sehen, worum es bei dem Problem konkret geht und wie sich die Auswirkungen begrenzen lassen.

Neueste Informationen

Die Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben am 23. 12.2016 in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie die Pauschalvergütung bis Ende des Sommersemesters 2017 verlängern. Währenddessen wollen sie in einer Arbeitsgruppe eine Lösung für die Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke im Universitätsalltag erarbeiten.

Für uns heißt das: Es wird sich zumindest bis zum Ende des Sommersemesters nichts ändern und es brauchen absolut keine Lehrmaterialien aus Moodle oder von Lehrstuhlwebsites entfernt werden.

Link zur PM:

https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews[tt_news]=4091&cHash=f181d2743de706089ffd40d5ede58f30

Folien zur Information

In dieser Präsentation könnt ihr einige Hintergrundinformationen finden. Sie ist auf dem Stand, dass urheberrechtlich geschützte Materialien zum 01.01.2017 nicht verbreitet werden dürfen, die Handlungsempfehlungen sind deshalb nicht mehr aktuell.

Diese Präsentation kannst du außerdem hier als .pdf herunterladen und weiterverteilen.

Links und weitere Informationen