Famulatur

How to Famulatur?!

Das Physikum ist endlich bestanden und du freust dich auf den schwer verdienten Start in den klinischen Studienabschnitt. Kaum beginnt das erste Semester in der Klinik, schon machen einen die Kommilitonen mit Fragen verrückt, ob man denn schon weiß, wo man seine erste Famulatur verbringen möchte. Hierzu von uns ein paar Infos:

- einen offiziellen und sehr ausführlichen Wegweiser zur Famulatur sowie alle Vordrucke in verschiedenen Sprachen findest du auf meditum.de. Der dort hinterlegte Famulaturwegweiser ist sehr empfehlenswert!

- Insgesamt sind 4 Monate Famulatur zu leisten. Diese sind aufzuteilen in

  • 1 Monat in einer ambulanten Krankenversorgung
  • 1 Monat im Krankenhaus oder einer stationären Reha-Einrichtung
  • 1 Monat in der hausärztlichen Versorgung
  • 1 Monat in einer der 3 vorher genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden

- Famulaturen dürfen nur während der offiziellen vorlesungsfreien Zeiten geleistet werden!!!

- Wie ist dabei der "Monat" definiert?

  • Dabei ist das Primat des Begriffes „Monat im Rechtssinn“ bei der Berechnung der Dauer zu beachten (Bestimmungen für Famulaturen ab 2015). Ein Monat im Rechtssinne heißt: es beginnt an einem bestimmten Tag, z.B. am 13.03. und endet im Folgemonat mit dem Tag davor, z.B. am 12.04.
  • Darin enthalten sind alle Tage, also auch Wochenenden und Feiertage.
  • Weiterhin maßgeblich muss das Ausstellungsdatum auf dem Famulaturzeugnis der letzte Arbeitstag oder später sein.
  • Kleiner Tipp: der Februar gilt als ganzer Monat (01.02. - 28./29.02.), bzw. alle Famulaturen die im Februar beginnen müssen nur genau einen Kalendermonat geleistet werden. (z.B. 10.02. - 09.03.; d.h. insgesamt nur 28 Tage)

- eine Unterbrechung ist unzulässig. Im Krankheitsfall sofort Kontakt mit dem Prüfungsamt aufnehmen (pruefungsamt.med@tum.de).

- für die Bestätigung der Famulatur muss das Formblatt „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ (ÄAppO n. F., Muster Anlage 6) oder im Ausland entsprechende zweisprachige Vorlage über die Tätigkeit als Famulus/Famula verwendet werden.

- bei Famulaturen im Ausland oder in der hausärztlichen Versorgung ist zwingend ein Beiblatt auszufüllen.

- Famuaturen im Ausland sind grundsätzlich möglich, müssen aber eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllen. Alle Details findest du im Wegweiser (s.o.).

- bitte denk daran, dass du im In- und Ausland bei Famulaturen einen geeigneten Versicherungsschutz benötigst. Inbesondere zu beachten sind (Auslands-)Krankenversicherung und Berufs- oder Privathaftpflichtversicherung, die die Tätigkeiten als Famulus abdecken. Bei Auslandsfamulaturen werden hierzu teilweise Nachweise gefordert. (Zum Teil kostenfreie Tarife hierfür kannst du über die ärztlichen Berufsverbände wie Hartmannbund oder Marburger-Bund erhalten. Hier müssen diese Versicherungen explizit beantragt und abgeschlossen werden! Eine einfache Mitgliedschaft reicht nicht aus.)

Im Übrigen bedeutet "Famulus" aus dem Lateinischem übersetzt nichts anderes als "Diener".

Also viel Spaß beim Dienen ;)

Eure Fachschaft Medizin

Wie immer gilt: Du hast noch Fragen? Dann kontaktiere uns oder komm einfach persönlich zu einer unserer Sitzungen!

Keine Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Quelle: Famulaturwegweiser Stand Januar 2022