Nach der Boykottierung des im Oktober zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausgehandelten Rahmenvertrages zur Regelung der Vergütung von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken nach §52 a UrhG durch die Mehrheit der deutschen Hochschulen haben alle drei Verhandlungspartner in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 23.12.2016 bekanntgegeben, die Pauschalvergütung nochmals zu verlängern und bis Ende September 2017 fortzuführen. In dieser Zeit soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern dieser drei Verhandlungspartner eine praktikable Lösung erarbeiten, die sowohl die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 20. März 2013 (I ZR 84/11) berücksichtigen soll, als auch die Interessen der Hochschulen wahren.